Allgemeine GeschäftsbedingungenGegenstand:Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist die Beratung zu Fragen des Archivwesens, die Erstellung von Gutachten und Empfehlungen sowie die vorbereitende Planung von Maßnahmen in Archiven. Urheberrecht und Verschwiegenheit:Gutachten, Empfehlungen sowie sonstige vom Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellte Informationen stehen ausschließlich dem Auftraggeber für interne Zwecke zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers und des Auftragnehmers gestattet Vertragsform:Die Auftragserfüllung erfolgt in der rechtlichen Form eines Dienstvertrags, sofern für bestimmte Auftragsformen (...) nicht die Form des Werkvertrags gilt. Mitwirkung:Der/die Auftraggeber/in ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen (Auskünfte, Hinweise, Bereitstellung von Dienstanweisungen u.ä.) die Grundlagen für die Erstellung von Beratungsleistungen und von Gutachten zu ermöglichen. Angebot:An ein schriftliches Angebot ist der Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 8 Wochen Honorar:Für Aufträge in der rechtlichen Form eines Werkvertrags oder Dienstvertrags wird das vereinbarte Honorar mit Abgabe und zeitnaher Prüfung des Werks fällig. Honorare für Schulungen werden nach Durchführung der Schulungsmaßnahme fällig. Steuern:Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, das Honorar dem Finanzamt zu melden. Schulung/Seminar:Für Schulungsveranstaltungen stellt der Auftraggeber die notwendigen Gegenstände (Raum, Geräte, Kopien etc.) zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die inhaltlichen Ausarbeitungen werden vom Auftragnehmer bereitgestellt. Vermittlung:Vom Auftragnehmer für die Durchführung von Spezialaufgaben benannte Personen arbeiten auf eigene Verantwortung und eigene Rechnung, soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, für die eine vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer besteht. Erstberatung:Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Haftung:Der Auftragnehmer haftet für Beratungsleistungen maximal in Höhe des vereinbarten oder fälligen Honorars. Wirksamkeit besonderer Vereinbarungen:Änderungen und Einverständnisse bedürfen stets der Schriftform, eine stillschweigende Übereinkunft erfolgt nicht. Besondere Vereinbarungen über diese AGB und den auf dieser Grundlage geschlossenen Vertrag hinaus bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Auftraggeber und Auftragnehmer. |